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Der MV Rotthausen e.V. ist
vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen (LANUV)
eine:
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anerkannte Sachkundestelle für Verhaltensprüfungen nach § 4 Abs. 1 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW
(DVO LHundG NRW) i. V. mit § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW. Wir sind somit berechtigt, Verhaltensprüfungen
durchzuführen, gemäß § 10 Abs. 2 LHundG NRW für Hunde bestimmter Rassen nach §
10 Abs. 1 LHundG NRW kann gegenüber der zuständigen Behörde nach §13 LHundG
NRW der Nachweis erbracht werden, ob und inwieweit eine Befreiung von der
Maulkorb- und/oder der Anleinpflicht nach § 5 Abs 3 LHundG NRW möglich ist.
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zu dem
sind wir
anerkannt, zur Erteilung von Sachkundenachweisen nach § 1 Abs. 4 DVO LHundG
NRW i. V. mit § 2 Abs. 2 DVO LHundG NRW. Sie haben bei uns die
Möglichkeit in Form einer schriftlichen Prüfung Ihre Sachkunde
nachzuweisen, im Sinne des § 10 Abs. 3 LHundG NRW (Hunde
bestimmter Rassen), im Sinne des § 11 Abs. 3 LHundG NRW (Große Hunde) die gegenüber den zuständigen Ordnungsbehörden anerkannt wird.
Gerne stehen wir Ihnen
beratend zur Seite.

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